Bildungsstufen (OPAC): Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen
Schulformen (OPAC): Selbstunterricht
Inhalt Raum/Thema: Geographie, Region?
Inhalt: Zeit: Geographie
Geschlecht (WdK): koedukativ
114
Europa.
der im Vereine mit dem Bundesrat (den Vertretern der einzelnen
deutschen Regierungen) und dem Reichstag (den erwählten Vertretern
des deutschen Volkes) alle gemeinsamen Angelegenheiten leitet. Außer-
dem Gesandtschafts-, Konsnlar- und Verteidigungs-
wesen gehört zu diesen gemeinsamen Angelegenheiten namentlich
auch das Handels- und Verkehrswesen (Münze, Maß, Gewicht,
Zölle, Post und Telegraphen) und das Rechts wesen. — Den ein-
zelnen Staaten (26) und Stämmen bleibt innerhalb der Reichsver-
sassung aber noch ziemlich viel Spielraum zur Geltendmachung ihrer
Sondereigentümlichkeiten und Sonderinteressen.
Außer Preußen haben nur sechs deutsche Einzelstaaten mehr als
eine Million Einwohner (Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden und
Elsaß-Lothringen), sechs aber weniger als 100 000. Städte mit über
100 000 Einwohnern zählt das Reich 33 (Frankreich 15, England 39).
§ 60. c) Produktionsverhältnisse. Während zur Zeit des Ta-
citus Urwälder sast ganz Deutschland bedeckten, wird heute der größte
Teil (68 °/o) der Bodenfläche landwirtschaftlich benutzt, und nur 26 °/o
sind Waldland, nur 0,5 °/o aber Unland geblieben. Ziemlich die Hälfte
(gegen 49°/o) ist eigentliches Ackerland, 16 °/o Wiese und Weide
und etwa 3 °/o Garten- und Weinbergsland. Die pflanzliche Pro-
duktion beruht hiernach in erster Linie im Baue von Feldsrüchten.
Der Roggen (im Jahresdurchschnitte gegen 120 Mill. hl) ist die
Hauptbrotfrucht. Auch hinsichtlich der Hafer- und Gersteproduktion
(155 bezw. 46 Mill. Iii jährlich) sowie der gesamten Getreide-
Produktion (370 Mill. hl) wird Deutschland aber in Europa nur
von Rußland übertroffen, und hinsichtlich der Kartoffelproduktion
(270 Mill. hl) ist es das erste Land der Erde. Weizen baut es
nur 46 Mill. hl. Trotz des starken Getreidebaues bedars es etwa
sür 30 Tage Zufuhr (England für 220 Tage). Zuckerrüben, Öl-
früchte und Flachs werden auch viel gebaut. Wein (2,4 Mill. hl)
wächst vorzugsweise in der Rhein-, Mosel-, Neckar- und Maingegend,
aber auch an der Saale (Naumburg), Elbe (Meißen) und Oder
(Grünberg). Obst gedeiht überall, und durch vorzügliche Apfelforten
sind noch berühmt Gravenstein in Schleswig und Stettin. Tabak
und Hopfen baut namentlich Süddeutschland. — Der deutsche Wald
ist fast ausschließlich Kulturwald, und nur in den Alpen, im Böhmer-
wald und im Glatzer Gebirge finden sich noch Urwälder. Laubwald
TM Hauptwörter (50): [T15: [Wein Getreide Baumwolle Tabak Kaffee Obst Weizen Reis Zucker Kartoffel], T29: [Handel Industrie Land Ackerbau Fabrik Stadt Deutschland Mill Viehzucht Gewerbe], T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst]]
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Extrahierte Ortsnamen: Europa Sachsen Württemberg Baden Elsaß-Lothringen Frankreich England Deutschland Deutschland Europa England Rhein- Maingegend Naumburg Grünberg Schleswig Stettin
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Extrahierte Personennamen: Winterfeld Oelsaateu Gustav Gustav Rudolph_Ii Matthias Martiniz Matthias Ferdinand_Ii Ferdinand Matthias Ferdinand_Ii Ferdinand Friedrich Friedrich Ferdinand Ferdinand Friedrich Friedrich Friedrich Friedrich
64
Fünftes Kapitel.
V. soll- und Handelswefen.
33. Deutschland bildet ein Zoll- und kfandelsgebiet, umgeben von gemein-
schaftlicher Zollgrenze. Ausgeschlossen bleiben die wegen ihrer Lage zur Ein-
schließung in die Zollgrenze nicht geeigneten einzelnen Gebietsteile.
Alle Gegenstände, welche im freien Verkehr eines Dundesstaates befind-
lich sind, können in jeden anderen Bundesstaat eingeführt und dürfen in
letzterem einer Abgabe nur insoweit unterworfen werden, als daselbst gleich-
artige inländische Erzeugnisse einer inneren Steuer unterliegen.
34. Die Hansestädte Bremen und Hamburg mit einem dem Zweck ent-
sprechenden Bezirke ihres oder des umliegenden Gebietes bleiben als Freihäfen
außerhalb der gemeinschaftlichen Zollgrenze, bis sie ihren Einschluß in dieselbe
beantragen (sie sind jetzt bis auf einen Geil des Hafengebietes aufgenommen).
35. Das Reich ausschließlich hat die Gesetzgebung über das gesamte Zoll-
wesen, über die Besteuerung des im Bundesgebiete gewonnenen Salzes und
Tabaks, bereiteten Branntwfsins und Vieres und aus Rüben oder anderen inlän-
dischen Erzeugnissen dargestellten Zuckers und Sirups. . . .
In Bapern, Württemberg und Baden bleibt die Besteuerung des inlän-
dischen Branntweins und Bieres der Landesgefetzgebung vorbehalten. Die
Bundesstaaten werden jedoch ihr Bestreben darauf richten, eine Übereinstim-
mung der Gesetzgebung über die Besteuerung auch dieser Gegenstände herbei-
zuführen (für die Branntweinsteuer nach dem Gesetze von 1887 erfolgt).
36. Die Erhebung und Verwaltung der Zölle und Verbrauchssteuern
(Art. 35) bleibt jedem Bundesstaate, soweit derselbe sie bisher ausgeübt hat,
innerhalb seines Gebietes überlassen. Der Kaiser überwacht die Einhaltung
des gesetzlichen Verfahrens durch Reichsbeamte. . . .
38. Oer Ertrag der Zölle und der andern in Artikel 35 bezeichneten Ab-
gaben, letzterer, soweit sie der Reichsgesetzgebung unterliegen, fließt in die
Reichskasse. . . .
Bapern, Württemberg und Baden haben an dem in die Reichskafse fließen-
den Ertrage der Steuern von Branntwein und Bier . . . keinen Teil (Elsaß-
Lothringen nicht an dem Ertrage der Biersteuern).
Vi. Eisenbahnwesen.
41. Eisenbahnen, welche im Interesse der Verteidigung Deutschlands oder
im Interesse des gemeinsamen Verkehrs für notwendig erachtet werden, können
Kraft eines Reichsgesetzes auch gegen den Widerspruch der Bundesglieder, deren
Gebiet die Eisenbahnen durchschneiden, unbeschadet der Landeshoheitsrechte,
für Rechnung des Reiches angelegt oder an Privatunternehmer zur Ausführung
konzessioniert und mit dem Expropriationsrechte ausgestattet werden. . . .
42. Oie Bundesregierungen verpflichten sich, die deutschen Eisenbahnen im
Interesse des allgemeinen Verkehrs wie ein einheitliches Retz verwalten und
zu diesem Behuf auch die neu herzustellenden Bahnen nach einheitlichen Normen
anlegen und ausrüsten zu lassen.
43. . . . Das Reich hat dafür Sorge zu tragen, daß die Eifenbahnverwal-
tungen die Bahnen jederzeit in einem dis nötige Sicherheit gewährenden bau-
lichen Zustande erhalten und dieselben mit Betriebsmaterial so ausrüsten, wie
das Verkehrsbedürfnis es erheischt.
45. Dem Reiche steht die Kontrolle über das Tarifwesen zu. Dasselbe wird
namentlich dahin wirken:
l. daß baldigst auf allen deutschen Eisenbahnen übereinstimmende Betriebs-
reglements eingeführt werden;
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Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
174
Iv. 1840-1900.
Partikularismus und Selbstsucht. Doch ließ der eiserne Kanzler
deshalb nicht von seinem großen Gedanken ab. War ihm die Aus-
führung für das Reich vereitelt, so hielt er sich an Preußen. Es
gelang ihm 1879 die Zustimmung des Landtags zur Verstaatlichung
der Privatbahnen zu gewinnen. Binnen 6 Jahren wurden 20 Voll-
bahnen, darunter einige kleinere, die im Besitz deutscher Bundesstaaten
gewesen waren, erworben, und gegenwärtig sind alle Eisenbahnen in
Preußen mit verschwindenden Ausnahmen im Besitze des Staates,
dessen gesamte Schuld durch die Überschüsse der Staatseisenbahnen
allein schon verzinst wird.
In der Zollpolitik des Reiches führte eine wesentliche Ände-
rung Bismarcks Nachfolger, der Reichskanzler Castrivi herbei. Er
erreichte 1892, als die Getreidepreise sich beträchtlich gehoben hatten,
die Zustimmung des Reichstags zu 10jährigen Handelsverträgen
mit Österreich, Italien und Belgien, die zwar der deutschen In-
dustrie Vorteil versprachen, aber durch die Herabsetzung des Getreide-
zolls von 5 M. auf 3 M. 50 für die deutsche Landwirtschaft be-
denkliche Folgen hatten. Denn derselbe Zoll mußte auch Rumänien
(1893) und Rußland (1894), Ländern, die billiges Getreide aus-
führen können, gemährt werden. Es rief dies eine starke agrarische
Bewegung und die Gründung des „Bundes der Landwirte" her-
vor, der sich die Wahrnehmung der landwirtschaftlichen Interessen
zum Ziele setzte, aber durch seine aufreizende Agitation die besonnenen
Kreise abstieß. Maßlos traten seine Ansprüche in dem Antrage des
Grafen Kanitz, eines ostpreußischen Großgrundbesitzers, hervor (1894).
Er verlangte, daß der Ein- und Verkauf des zum Verbrauch im
Zollgebiet bestimmten ausländischen Getreides, die Mühlenfabrikate
einbegriffen, ausschließlich für Rechnung des Reiches zu festgestellten
Preisen (mindestens 215 M. für 1000 kg Weizen, 165 M. für
Roggen, 155 M. für Gerste und Hafer u. s. w.) erfolgen sollte,
eine Forderung ähnlich derjenigen, die der märkische Adel bereits
vor 240 Jahren vergebens an den Gr. Kurfürsten gerichtet hatte.
Die Annahme des Antrages hätte die deutsche Landwirtschaft auf
Kosten der übrigen Berufsstände auf ein bequemes Ruhebett gelagert,
wo sie allmählich verkommen wäre, und hätte der Welt das Vertrauen
zu der deutschen Vertragstreue geraubt. Für die Regierung war
und blieb der Antrag deshalb unannehmbar, und er wurde gegen
TM Hauptwörter (50): [T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler]]
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1
24» Statistik des Königreiches Sachsen.
c) Das Hochstift Naumburg - Zelh postulirt eben-
falls, nach der Capilulation vom iz März 1726, denjedes-
malkgen Regenten zum Administrator des Stifts, und er-
klärt nach dessen Tode die Sedksvacanz. Es hat aber auch
feine eigne Stiftsregierung, unter welchem die drei
Stiftsämker: Naumburg, Zeih, und Haynüburg
stehen; feine eigne Nentkammer und fein Con-
fistorlum zu Zeih; es beschickt den Landtag gewöhn-
lich durch zwei Deputiere und den Svndicus; auch hal»
ten die stiftifchen Stände, wie die Merfeburgifchen, be-
sondere Stiftstage. Das Domcapitel zu Naum-
burg besteht aus dem Dompropst, dem Domdechant,
dem Senior und 9 Domherren; das Collegiatstift
Zeitz aber aus 7 Canonicis, mit Einschluß des De-
chants, des Seniors und Subfeniorü. Unter diesen
stnd jedesmal zwei Leipziger Professoren, , Theolog und
i Jurist. Die königlichen Nevenüen von dem' Stifte
betragen jährlich, nach Abzug der nöthigen Besoldungen,
etwa 100,000 Thaler. — Die Stiftsregierung zu
Zeih besteht aus einem Kanzler, 2 Stifts-und 2
Regierungüräthen, außer dem Kanzlekpersonale; das
Kamercollegium aber aus 1 Kammerdirector und
4 Kammerräthen; und das Stiftüconfistorium aus
. einem Präsidenten (dem ersten Stiftsrathe), den sämmt-
lichen üb.rigen bei der Stiftöregierung angestellten Stifts-
}. räthen und dem Stiftssuperintendenten zu Zeih.
6) Die beiden Universitäten, Leipzig und
Wittenberg, gehören wegen ihres Ranges und wegen
ihrer Privilegien, unter gewissen Einschränkungen, auch
hieher. Sie werden, als eximlrte Stände der Landschaft,
zur ersten Klasse der Stände gerechnet, und haben ihre ei»
gene Verfassung,- und in Beziehung auf ihre Mitglieder,
TM Hauptwörter (50): [T8: [Stadt Rhein Schloß Kreis Mainz Einw. Dorf Main Frankfurt Einwohner], T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst]]
TM Hauptwörter (100): [T69: [Kirche Kloster Stadt Schule Bischof Gemeinde Orden Land Priester geistliche], T46: [Universität Berlin Jahr Schule Wissenschaft Leipzig Professor Akademie Hochschule Gymnasium], T36: [Million Mark Jahr Geld Thaler Mill Summe Wert Gulden Pfund], T37: [Friedrich Brandenburg Heinrich Herzog Sachsen Land Albrecht Kaiser Mark Johann]]
TM Hauptwörter (200): [T98: [König Jahr Mitglied Verfassung Regierung Republik Präsident Kammer Gewalt Staat], T170: [Schlacht Leipzig Franzose Preußen Napoleon Heer Herzog Ferdinand Jena Braunschweig], T144: [Stadt Frankreich Münster Straßburg Metz Mainz Elsaß Bischof Frieden Trier], T52: [Arbeiter Arbeit Zeit Betrieb Jahr Fabrik Maschine Staat Preis Kapital], T137: [Wein Obst Weizen Kartoffel Frucht Getreide Gerste Hafer Mais Flachs]]
Bildungsstufen (OPAC): Berufliche Bildungsgänge, alle Lernstufen
Schulformen (OPAC): Fortbildungsschule
Inhalt Raum/Thema: Berufsbildung
193
aus öffentlichen Mitteln beziehen oder im vorhergegangenen
Jahre bezogen haben, und die nicht im Besitze der bürgerlichen
Ehrenrechte sind. Aktiv dienende Personen des Landheeres und
der Marine sind nicht wahlberechtigt. Zum Abgeordneten ist
jeder Wahlberechtigte wählbar, der mindestens 1 Jahr lang
einem Bundesstaate angehört.
Die Reichstagsabgeordneten erhalten 15 Mk. Diäten pro
Tag und freie Eisenbahnfahrt.
13. Zoll- und Handelswesen.
Art. 33 sagt: „Deutschland bildet ein Zoll- und Äandels-
gebiet, umgeben von gemeinschaftlicher Zollgrenze. Ausgeschlossen
bleiben die wegen ihrer Lage zur Einschließung in die Zollgrenze
nicht geeigneten einzelnen Gebietsteile." Alle Gegenstände,
welche im freien Verkehr eines Bundesstaates befindlich sind,
können in jedem anderen Bundesstaat eingeführt und dürfen in
letzterem eine Abgabe nur insoweit unterworfen werden, als
daselbst gleichartige inländische Erzeugnisse einer inneren Steuer
unterliegen.
Art. 35. Das Reich ausschließlich hat die Gesetzgebung
über das gesamte Zollwesen, über die Besteuerung des im
Bundesgebiete gewonnenen Salzes und Tabaks, bereiteten Brannt-
weins und Bieres und aus Rüben oder inländischen Erzeug-
nissen dargestellten Zuckers und Sirups, über den gegenseitigen
Schutz der in den einzelnen Bundesstaaten erhobenen Verbrauchs-
abgaben gegen Hinterziehungen, sowie über die Maßregeln,
welche in den Zollausschüssen zur Sicherung der gemeinsamen
Zollgrenze erforderlich sind. In Bayern, Württemberg und
Baden bleibt die Besteuerung des inländischen Branntweins
und Bieres der Landesgesetzgebung vorbehalten. Die Erhebung
und Verwaltung der Zölle und Verbrauchssteuern bleibt jedem
Bundesstaate innerhalb seines Gebietes überlassen. Der Kaiser
überwacht die Einhaltung des gesetzlichen Verfahrens durch
Reichsbeamte. Der Ertrag durch die Zölle und Reichssteuern
Rosenkranz, Präparationsstoffe. 13
TM Hauptwörter (50): [T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst]]
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Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Schulformen (OPAC): Höhere Schule
162 Die Begründung des Deutschen Reiches.
gewürfelte und nichts weniger als militärische, nur fehlten nirgends an den Beinkleidern die roten Streifen. Ein Marinefoldat aus dem Elsaß war ganz schwarz gekleidet wie ein Kirchendiener, und die Mobilen mit allfarbigen Buckskinhosen trugen die Regimentsnummer auf das Bruststück aufgenäht. Sie hatten alle Brotbeutel mit und krabbelten die erfrorenen Zwiebeln aus dem hartgefrorenen Erdboden, von denen nach ihrer Versicherung in Paris das Stück 10 Sous gelte.
Auch an rührenden Bildern fehlte es nicht, bei denen man... an die deutsche Heimat und ihr ungestörtes, friedliches Familienleben erinnert wurde. So sah ich einen Mann in wunderschönem Winterrocke, rotgestreiften dicken Buckskinbeinkleidern und einer kostbaren Pelzmütze auf dem Kopfe, der auf dem Rücken einen Sack und in der Hand eine Schaufel trug. Ihn begleitete ein Knäblein von etwa zehn Jahren, das erfrorene Gefichtchen in ein weißes Tuch gebunden und ein Körbchen in der Hand. Und so grub und schaufelte dieses bunte Durcheinander in gefrorener Erde nach einer Kartoffel oder Zwiebel. Selbst die erfrorenen Kohlköpfe, die so lange unter dem Schutze unserer Gewehrläuse gestanden, waren ihnen willkommene Beute, indem sie deren innersten Kern herausschälten.
23. Die Aufrichtung des Deutschen Reiches.
a) Bries des Königs von Bauern an den König von Preußen, durch Prinz Luitpold von Bayern in Versailles überreicht.
3. Dezember 1870.
Nach dem Beitritt Süddeutschlands zu dem deutschen Versassungs-büudnis werden die Ew. Majestät übertragenen Präsidialrechte über alle deutschen Staaten sich erstrecken. Ich habe mich zu deren Vereinigung in einer Hand in der Überzeugung bereit erklärt, daß dadurch den Gesamtinteressen des deutschen Vaterlandes und seiner verbündeten Fürsten entsprochen werde, zugleich aber in dem Vertrauen, daß die dem Bundespräsidium nach der Verfassung zustehenden Rechte durch Wiederherstellung eines Deutschen Reiches und der deutschen Kaiserwürde als Rechte bezeichnet werden, welche Ew. Majestät im Namen des gesamten deutschen Vaterlandes auf Grund der Einigung seiner Fürsten ausüben.
Ich habe mich daher an die deutschen Fürsten mit dem Vorschlage gewendet, gemeinschaftlich mit mir Ew. Majestät in Anregung zu bringen, daß die Ausübung der Präsidialrechte des Bundes mit Führung, des Titels eines Deutschen Kaisers verbunden werde.
Sobald mir Ew. Majestät und die verbündeten Fürsten ihre Willensmeinung kund gegeben haben, würde ich meine Regierung beauftragen, das Weitere zur Erzielung der entsprechenden Vereinbarungen, einzuleiten. Ludwig.
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Extrahierte Personennamen: Luitpold_von_Bayern Ludwig Ludwig
Autor: Kosche, Christian Traugott, Hammerdörfer, Karl
Sammlung: Geographieschulbuecher vor 1871
Schulbuchtyp (WdK): Lesebuch
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Inhalt Raum/Thema: Geographie, Region?
Inhalt: Zeit: Geographie
39
Deutschland.
Das Oberhaupt dieser Verbindung ist der vomkai
fcr f der von einer gewissen Anzahl dazu festgesetzter st^
Reichöfürsten, die von dem alten Worte küren
(wählen) Kurfürsten genannt werden, auf lebens-
lang erwählet wird, und sowohl überhaupt unter an-
dern Monarchen, als im Reiche, selbst einer vorzüg-
lichen Würde genießet. So wird er von allen andern
für den vorzüglichsten europäischen Fürsten gehalten,
und seilren Gesandten der Vorrang vor allen übrigen
gelassen, und wenn aucl) im Reiche sein Ansehen bey
weitem nicht mehr so groß als ehedem ist, sondern
durch Reichsherkommen, Gesetze und Wahlkapitu-
lationen (so heißen die Bedingungen, welche jeder
Kaiser beym Antritt seiner Regierung zu erfüllen be-
schwören muß,) beschränkt wird, so hat er doch noch
eine Menge vorzüglicher Gerechtsame, welche feinem
andern Reichsstande zustehen, und von denen wir
weiter unten die,gehörige Nachricht mittheilen werden.
Die Wahl eines Kaisers wird mit verschiedenen Ceri*
mönien begleitet, die zum Theil nur durch ihr Alter-
thum ehrwürdig sind, welche aber alle umständlich
anzusühren hier zu weitläufig styn würde. Was erst-
lich die eigentliche Wahl betrifft, so wird sie vier Wo-
chen nach erhaltener Nachricht von des vorigen Kai-
sers Tode, von dem Kurfürsten zu Mainz, als Erz-
kanzler, jedem Kurfürsten durch Gesandte und offne
Schreiben auf einen Termin von drey Monaten ange-
sagt, da denn die Ktlrfürsten entweder in Person,
oder durch Gesandte Zu Frankfurt am Mayn erschei-
nen, und, nachdem alle Fremde die Stadt haben ver-
lassen müssen, das Wahlgeschäfte unternehmen» Die
Kurfürsten begeben sich nämlich in ihrer Kurkleidung *)
C 4 ä"
*) Die Kleidung ist ein langer rother Rock, mit Her.
melin gefüttert tmb aufgeschlagen, nebst dergleichen
Kopfschmuck. Bey der: geistlichen Kurfürsten ist der
Rock
TM Hauptwörter (50): [T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand], T42: [Papst Kaiser König Rom Heinrich Italien Karl Kirche Bischof Jahr]]
TM Hauptwörter (100): [T7: [König Kaiser Rudolf Friedrich Sohn Böhmen Haus Karl Ludwig Albrecht], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel], T45: [Kind Lehrer Wort Schüler Buch Unterricht Schule Frage Buchstabe Zeit], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T76: [Stadt Straße Haus Schloß Kirche Gebäude Mauer Platz Garten Dorf]]
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Extrahierte Ortsnamen: Deutschland Mainz Frankfurt
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Ranke: Waüensteins Ende. 77
sie fragte, ob sie dem Kaiser getreu sein wollten, was sie denn bejahten.
Dann wurden Rat und Bürgerschaft — in wie ganz anderem Sinne, als in welchem den Tag zuvor beabsichtigt worden war — zusammenberufen und in Kenntnis gesetzt; sie erneuerten ihren Schwur der Treue. Eben rückte Gallas heran, um Eger zu belagern, es war nicht mehr nötig. Auch alle die anderen Posten an der Grenze wurden für den Kaiser gesichert. Franz Albert von ßuuenburg, der ohne etwas zu ahnen herbei kam, um Nachricht vom Herzog Bernhard zu bringen, wurde angehalten und dann nach Pilsen geführt, — zugleich mit den Leichen feiner
ermordeten Freunde.
Merkwürdig, wie die verschiedenen europäischen Nationalitäten an diesem Ereignis beteiligt waren. Die Schweden haben den General vor-längst zu einem Unternehmen dieser Art vorwärts getrieben; ihnen lag vor allem die Zurückführung der böhmischen Ausgewanderten am Herzen;
— die Franzosen griffen in der Absicht ein, einen Umsturz des Hauses
Österreich überhaupt hervorzubringen. Am nächsten standen die protestantischen Norddeutschen dem General, in feiner Größe sahen sie den Rückhalt, dessen sie bedurften; sonst aber beabsichtigten sie nichts als
eine Herstellung der alten Zustände, eine Verständigung zwischen den
Reichsftänden und ihrem Oberhaupt; den Ruin des Hanfes Österreich wollten sie nicht. Das war nun aber einmal die Stellung Wallensteins geworden, daß die großen Interessen der Religion und Politik um ihn her einander entgegentraten. Bittere Feinde waren ihm die deutschen Katholiken, die alten Ligisten; doch würde ihnen genügt haben, ihn noch einmal und auf immer des Generalates beraubt zu sehen. Die Spanier, denen er jetzt als der Gegner ihrer Weltmacht erschien, hatten geradezu fein Verderben im Auge; in feinem Widerstreben gegen die kaiserliche
Autorität sahen sie eine todeswürdige Schuld. Zu ihrer Seite standen,
wie damals überhaupt, die Italiener. Sie versahen diese mit den besten Beweisstücken zu feiner Anklage und trugen das meiste dazu bei, die großen Heerführer von dem Obergeneral abtrünnig zu machen. Die Freunde waren lau und fern; die Feinde feurig und entschieden und in unmittelbarer Thätigkeit; unter ihrem Einfluß haben, selbst ohne legale Ermächtigung, zu welcher sich der Hof nicht entschließen konnte, die fremden Soldaten die letzte Katastrophe herbeigeführt. Es waren die sonst immer Entzweiten, Schotten und Irländer, Protestanten und Katholiken. Die ersten bewog das Gefühl militärischen Gehorsams gegen den Kriegsherrn und die durch den Diensteid eingegangene, nicht einseitig auszulösende Verpflichtung. In den Irländern lebte die Hingebung gegen die bestehenden höchsten Gewalten und der Eifer für die Religion, welche sie in ihrem Vaterlande verfochten, auch in der Fremde.
Wallenftein hatte, wie Oxenstierna von ihm sagt, mehr unternommen,
TM Hauptwörter (50): [T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland], T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T2: [Schweden Friedrich Heer Schlacht Sachsen König Gustav Kaiser Krieg Schlesien]]
TM Hauptwörter (100): [T98: [Volk Land König Krieg Zeit Feind Mann Macht Freiheit Kaiser], T86: [Kaiser Protestant Katholik Fürst Kurfürst Land Kirche Karl Reichstag Krieg], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele], T85: [Friedrich Schlacht Heer Sachsen Schlesien Sieg König Böhmen Feind Kaiser], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel]]
TM Hauptwörter (200): [T30: [Gustav Schweden Adolf Wallenstein Kaiser Heer Tilly König Krieg Schlacht], T148: [Kirche Macht Staat Deutschland Kampf Frankreich Reich Reformation Zeit Gewalt], T182: [Krieg Jahr Zeit Land Deutschland Regierung Frankreich Volk Folge Revolution], T131: [Licht Erde Sonne Körper Auge Himmel Bild Gegenstand Luft Wolke], T137: [Wein Obst Weizen Kartoffel Frucht Getreide Gerste Hafer Mais Flachs]]
Extrahierte Personennamen: Franz_Albert_von_ßuuenburg Franz Bernhard Oxenstierna
41ö Mitteleuropa.
b) aus dem Pflanzenreiche: Getreide in großem Ueber-
flusse, sehr viel Flachs, Tabak und Hopfen, bei Bamberg
Süßholz, alle Gattungen Obst, allenthalben die schönsten
Küchen und Gartengewächse, in den Main- und Rhein-
provinzen vortreffliche Weine, z. B. Stein- und Leistenwein,
am Fichtelgebirg isländisches Moos, und in den großen
Forsten eine unerschöpfliche Menge Bau- und Brennholz;
c) aus dem Mineralreiche: zwar ganz wenig edle Me-
talle, dafür aber eine unerschöpfliche Menge Salz, sehr viel
Eisen, Blei, Kupfer und Quecksilber, Torf und
Steinkohlen, vortreffliche Porzellan- und Schmelzt! e-
gelerde, Flintenfteine und schöne Marmorarten, und
viele, zum Theil sehr gute Gesundbrunnen und Bäder.
§. I0. E i n w o h n p r.
a) Abkunft: Die Bayern sind, mit Ausnahme der Juden
und weniger Franzosen durchaus deutschen Stammes, und
aus drei Volkszweigen: den eigentlichen Bayern, den
Schwaben und Franken zusammengesetzt.
b) Sprache: Im ganzen Lande herrscht die deutschespra-
ch e, aber in drei sehr verschiedenen Dialekten: dem baye-
rischen, schwäbischen und fränkischen.
c) Religion: Die Religion ist gemischt, und die drei
christlichen Confessionen genießen gleiche Rechte. Die
Mehrheit der Einwohner (über 2'600.000), bekennt sich zur
katholischen Kirche, an deren Spitze 2 Erzbischöfe mit,
6 Diözesanbischöfen stehen.
Die Protestanten machen über ein Drittel der Bevölke-
rung aus, und betragen mehr denn l'072.000 Köpfe. Menno-
niten zählt man 800. Herrnhuter 150, und Juden über 53.000.
H. ii. Verfassung.
Bayern ist ein souveräner, monarchischer Staat, eins
und untheilbar. Die Krone ist erblich im Mannsstamme
nach dem Rechte der Erstgeburt und der agnatisch-linea-
rischen Erbfolge.
Als Organ und Vertreterinn der Nation bestehet eme Stan-
deversammlung, die sich in zwei Kammern theilt, in die
Kammer der Reichsräthe und in die der Deputirten.
Die Stände versammeln sich in der Regel alle drei Jahre in
der Hauptstadt, und haben an der Gesetzgebung und Be-
st euer un g Antheil.
§.12. E i n t b e i l u n g.
Nach der k. Verordnung vom 20. Febr. 1817 ist das König-
reich Bayern, in folgende acht Kreise getheilt, die nach ihren
Hauptflüssen benannt sind: x 0
der Isar-Kreis, 5) der Rezat-Kreis, ,
2 der Oberdonau-Kreis, 6) der O b e r m a l n - K r e i s,
3) der Unterdon au-Kreis, 7) der Untcrmain-Kre,s, und
4) der Regen-Kreis, 8) der Rhein-Kre»S.
TM Hauptwörter (50): [T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T15: [Wein Getreide Baumwolle Tabak Kaffee Obst Weizen Reis Zucker Kartoffel], T8: [Stadt Rhein Schloß Kreis Mainz Einw. Dorf Main Frankfurt Einwohner]]
TM Hauptwörter (100): [T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung], T6: [Eisen Gold Silber Kupfer Wasser Blei Metall Salz Kalk Stein], T95: [Bewohner Sprache Volk Land Bevölkerung deutsche Stamm Religion Neger Einwohner], T11: [Wein Getreide Boden Viehzucht Weizen Land Pferd Obst Kartoffel Ackerbau], T5: [Rhein Main Wald Thüringer Teil Schwarzwald Gebirge Neckar Saale Jura]]
TM Hauptwörter (200): [T107: [Eisen Gold Silber Kupfer Blei Metall Salz Zinn Stein Mineral], T159: [Bewohner deutsche Bevölkerung Sprache Neger Volk Jude Einwohner Stamm Land], T137: [Wein Obst Weizen Kartoffel Frucht Getreide Gerste Hafer Mais Flachs], T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung], T70: [Stadt Donau München Stuttgart Neckar Nürnberg Ulm Schloß Augsburg Regensburg]]