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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Grundzüge der Handels- und Verkehrsgeographie - S. 114

1902 - Leipzig : Poeschel
114 Europa. der im Vereine mit dem Bundesrat (den Vertretern der einzelnen deutschen Regierungen) und dem Reichstag (den erwählten Vertretern des deutschen Volkes) alle gemeinsamen Angelegenheiten leitet. Außer- dem Gesandtschafts-, Konsnlar- und Verteidigungs- wesen gehört zu diesen gemeinsamen Angelegenheiten namentlich auch das Handels- und Verkehrswesen (Münze, Maß, Gewicht, Zölle, Post und Telegraphen) und das Rechts wesen. — Den ein- zelnen Staaten (26) und Stämmen bleibt innerhalb der Reichsver- sassung aber noch ziemlich viel Spielraum zur Geltendmachung ihrer Sondereigentümlichkeiten und Sonderinteressen. Außer Preußen haben nur sechs deutsche Einzelstaaten mehr als eine Million Einwohner (Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden und Elsaß-Lothringen), sechs aber weniger als 100 000. Städte mit über 100 000 Einwohnern zählt das Reich 33 (Frankreich 15, England 39). § 60. c) Produktionsverhältnisse. Während zur Zeit des Ta- citus Urwälder sast ganz Deutschland bedeckten, wird heute der größte Teil (68 °/o) der Bodenfläche landwirtschaftlich benutzt, und nur 26 °/o sind Waldland, nur 0,5 °/o aber Unland geblieben. Ziemlich die Hälfte (gegen 49°/o) ist eigentliches Ackerland, 16 °/o Wiese und Weide und etwa 3 °/o Garten- und Weinbergsland. Die pflanzliche Pro- duktion beruht hiernach in erster Linie im Baue von Feldsrüchten. Der Roggen (im Jahresdurchschnitte gegen 120 Mill. hl) ist die Hauptbrotfrucht. Auch hinsichtlich der Hafer- und Gersteproduktion (155 bezw. 46 Mill. Iii jährlich) sowie der gesamten Getreide- Produktion (370 Mill. hl) wird Deutschland aber in Europa nur von Rußland übertroffen, und hinsichtlich der Kartoffelproduktion (270 Mill. hl) ist es das erste Land der Erde. Weizen baut es nur 46 Mill. hl. Trotz des starken Getreidebaues bedars es etwa sür 30 Tage Zufuhr (England für 220 Tage). Zuckerrüben, Öl- früchte und Flachs werden auch viel gebaut. Wein (2,4 Mill. hl) wächst vorzugsweise in der Rhein-, Mosel-, Neckar- und Maingegend, aber auch an der Saale (Naumburg), Elbe (Meißen) und Oder (Grünberg). Obst gedeiht überall, und durch vorzügliche Apfelforten sind noch berühmt Gravenstein in Schleswig und Stettin. Tabak und Hopfen baut namentlich Süddeutschland. — Der deutsche Wald ist fast ausschließlich Kulturwald, und nur in den Alpen, im Böhmer- wald und im Glatzer Gebirge finden sich noch Urwälder. Laubwald

2. Bilder aus der Weltgeschichte und Sage - S. 224

1878 - Danzig : Gruihn
Geschichte der neuen Zeit. die Dörfer, und viele Quellen ergossen ihr klares Wasser in steinerne Tröge. Auf den eingefriedeten Höfen tummelten sich große Schaaren von kleinem Geflügel; auf den Stoppeläckern lagen mächtige Gänsebeerden, und in den Ställen standen die Gespanne der Pferde.^ Große Gemeindeheerden grasten auf den Höhenzügen und Wiesen. Die Wolle stand in hohem Preise, und an vielen Orten wurde auf feine Zucht gehalten. Die deutschen Tuche waren berühmt, und Tuchwaaren der beste Ausfuhrartikel. Die Dorfflur lag — wo nicht die altfränkische Flurtheilung in lange Ländereien sich erhalten hatte — in drei Felder getheilt, deren Hufen viel gespalten und Beet für Beet sorgfältig mit Steinen umsetzt waren. Der Acker war nicht ohne höhere Kultur. Ein femmehliger, weißer Weizen wurde in das Winterfeld gesäet. Der Flachs ward sorgfältig durch die Wasserröste zubereitet. Außerdem brachte Anis und Saflor viel Geld ein. Auch der Kardenbau war altheimisch-, von Oelsaateu wurde Rübsen, am Rheine aber Raps in die Brache gesäet. Die schwanken Rispen der Hirse gaben reichlichen Ertrag. Gartencultur. In Thüringen und Franken waren damals an den Abhängen von warmer Lage überall Rebengärten, und diese alte Kultur, welche jetzt in denselben Landschaften fast untergegangen ist, muß in günstigen Jahren doch einen trinkbaren Wein hervorgebracht haben; denn es werden in den Chroniken einige Weinjahre als vortrefflich gerühmt. Auch Hopfen wurde fleißig gebaut und zu gutem Bier benutzt. Schon säete man von Fnttergewäcksen den Spörgel und die Pferdebohne. Die Abzugsgräben, ja sogar Bewässerungsgräben zu ziehen und zu erhalten, war gewöhnlich. Schon war Erfurt Mittelpunkt eines großen Samenhandels und höherer Gartencultur. Im ganzen war, wenn man verschiedene Zeiten mit einander vergleichen darf, die landwirtschaftliche Kultur im Jahre 1618 nicht geringer, als etwa 200 Jahre später. Nach Gustav Freitag« 135. Der dreißigjährige Krieg. 1618—1648. Ausbruch des Krieges. In Deutschland war nach der Kirchentrennung die Spannung zwischen Katholiken und Protestanten auf den äußersten Punkt gekommen. Zum gegenseitigen Schutze schlossen die Protestanten einen Bund, die Union genannt; dre Katholiken aber schlossen einen Gegenbund, die Liga. Kaiser Rudolph Ii. von Oesterreich hatte den Protestanten in Böhmen in dem sogenannten Majestätsbriefe gleiche Rechte mit den Katholiken gegeben. Als aber Kaiser Matthias regierte, wurde auf kaiserlichen Befehl die protestantische Kirche zu Klostergrab niedergerissen und die zu Braunau geschlossen. Darüber kam es ;um Aufstande. Der Graf von Thurn stellte sich an die Spitze der Böhmen. Die Statthalter Martiniz und ©larvata, welche als Hauptfeinde der Protestanten galten, wurden durch die Fenster des Schlosses zu Prag hinabgestürzt. Sie fielen aber aus Schutt und nahmen keinen Schaden. Dies war der Beginn des dreißigjährigen Krieges. Matthias konnte die Feindseligkeiten nicht unterdrücken, starb aber kurz nach dem Ausbruch derselben. Kaiser Ferdinand Ii. Nach dem Tode des Kaisers Matthias brachte Ferdinand Ii. von Ungarn und Böhmen auch die deutsche Krone an sich. Die protestantischen Stände erklärten ihn aber der böhmischen Krone für verlustig und gaben dieselbe dem Kurfürsten Friedrich von der Pfalz. Kaiser Ferdinand erhielt Unterstützung von Spanien und vom Papst. Die Böhmen hatten sich auf dem weißen Berg bei Prag gelagert. Hier kam es (1620) zu einem Treffen, in welchem König Friedrich gänzlich geschlagen wurde. Dem flüchtig gewordenen Friedrich gingen seine Erblande verloren. Das ganze Königreich galt dem Kaiser als erobertes Land. Der Majestätsbrief wurde für ungültig erklärt. Den Protestanten wurden alle Kirchen genommen, ihre Prediger verjagt und viele einflußreiche Männer hingerichtet. Die kaiserlichen Generale Tilly und Wallenstein besiegten nun alle Feinde des Kaisers.

3. Bürgerkunde für die höheren Schulen Deutschlands - S. 64

1910 - Leipzig : Quelle & Meyer
64 Fünftes Kapitel. V. soll- und Handelswefen. 33. Deutschland bildet ein Zoll- und kfandelsgebiet, umgeben von gemein- schaftlicher Zollgrenze. Ausgeschlossen bleiben die wegen ihrer Lage zur Ein- schließung in die Zollgrenze nicht geeigneten einzelnen Gebietsteile. Alle Gegenstände, welche im freien Verkehr eines Dundesstaates befind- lich sind, können in jeden anderen Bundesstaat eingeführt und dürfen in letzterem einer Abgabe nur insoweit unterworfen werden, als daselbst gleich- artige inländische Erzeugnisse einer inneren Steuer unterliegen. 34. Die Hansestädte Bremen und Hamburg mit einem dem Zweck ent- sprechenden Bezirke ihres oder des umliegenden Gebietes bleiben als Freihäfen außerhalb der gemeinschaftlichen Zollgrenze, bis sie ihren Einschluß in dieselbe beantragen (sie sind jetzt bis auf einen Geil des Hafengebietes aufgenommen). 35. Das Reich ausschließlich hat die Gesetzgebung über das gesamte Zoll- wesen, über die Besteuerung des im Bundesgebiete gewonnenen Salzes und Tabaks, bereiteten Branntwfsins und Vieres und aus Rüben oder anderen inlän- dischen Erzeugnissen dargestellten Zuckers und Sirups. . . . In Bapern, Württemberg und Baden bleibt die Besteuerung des inlän- dischen Branntweins und Bieres der Landesgefetzgebung vorbehalten. Die Bundesstaaten werden jedoch ihr Bestreben darauf richten, eine Übereinstim- mung der Gesetzgebung über die Besteuerung auch dieser Gegenstände herbei- zuführen (für die Branntweinsteuer nach dem Gesetze von 1887 erfolgt). 36. Die Erhebung und Verwaltung der Zölle und Verbrauchssteuern (Art. 35) bleibt jedem Bundesstaate, soweit derselbe sie bisher ausgeübt hat, innerhalb seines Gebietes überlassen. Der Kaiser überwacht die Einhaltung des gesetzlichen Verfahrens durch Reichsbeamte. . . . 38. Oer Ertrag der Zölle und der andern in Artikel 35 bezeichneten Ab- gaben, letzterer, soweit sie der Reichsgesetzgebung unterliegen, fließt in die Reichskasse. . . . Bapern, Württemberg und Baden haben an dem in die Reichskafse fließen- den Ertrage der Steuern von Branntwein und Bier . . . keinen Teil (Elsaß- Lothringen nicht an dem Ertrage der Biersteuern). Vi. Eisenbahnwesen. 41. Eisenbahnen, welche im Interesse der Verteidigung Deutschlands oder im Interesse des gemeinsamen Verkehrs für notwendig erachtet werden, können Kraft eines Reichsgesetzes auch gegen den Widerspruch der Bundesglieder, deren Gebiet die Eisenbahnen durchschneiden, unbeschadet der Landeshoheitsrechte, für Rechnung des Reiches angelegt oder an Privatunternehmer zur Ausführung konzessioniert und mit dem Expropriationsrechte ausgestattet werden. . . . 42. Oie Bundesregierungen verpflichten sich, die deutschen Eisenbahnen im Interesse des allgemeinen Verkehrs wie ein einheitliches Retz verwalten und zu diesem Behuf auch die neu herzustellenden Bahnen nach einheitlichen Normen anlegen und ausrüsten zu lassen. 43. . . . Das Reich hat dafür Sorge zu tragen, daß die Eifenbahnverwal- tungen die Bahnen jederzeit in einem dis nötige Sicherheit gewährenden bau- lichen Zustande erhalten und dieselben mit Betriebsmaterial so ausrüsten, wie das Verkehrsbedürfnis es erheischt. 45. Dem Reiche steht die Kontrolle über das Tarifwesen zu. Dasselbe wird namentlich dahin wirken: l. daß baldigst auf allen deutschen Eisenbahnen übereinstimmende Betriebs- reglements eingeführt werden;

4. Grundriß der preußisch-deutschen sozialpolitischen und Volkswirtschafts-Geschichte - S. 174

1904 - Berlin : Weidmann
174 Iv. 1840-1900. Partikularismus und Selbstsucht. Doch ließ der eiserne Kanzler deshalb nicht von seinem großen Gedanken ab. War ihm die Aus- führung für das Reich vereitelt, so hielt er sich an Preußen. Es gelang ihm 1879 die Zustimmung des Landtags zur Verstaatlichung der Privatbahnen zu gewinnen. Binnen 6 Jahren wurden 20 Voll- bahnen, darunter einige kleinere, die im Besitz deutscher Bundesstaaten gewesen waren, erworben, und gegenwärtig sind alle Eisenbahnen in Preußen mit verschwindenden Ausnahmen im Besitze des Staates, dessen gesamte Schuld durch die Überschüsse der Staatseisenbahnen allein schon verzinst wird. In der Zollpolitik des Reiches führte eine wesentliche Ände- rung Bismarcks Nachfolger, der Reichskanzler Castrivi herbei. Er erreichte 1892, als die Getreidepreise sich beträchtlich gehoben hatten, die Zustimmung des Reichstags zu 10jährigen Handelsverträgen mit Österreich, Italien und Belgien, die zwar der deutschen In- dustrie Vorteil versprachen, aber durch die Herabsetzung des Getreide- zolls von 5 M. auf 3 M. 50 für die deutsche Landwirtschaft be- denkliche Folgen hatten. Denn derselbe Zoll mußte auch Rumänien (1893) und Rußland (1894), Ländern, die billiges Getreide aus- führen können, gemährt werden. Es rief dies eine starke agrarische Bewegung und die Gründung des „Bundes der Landwirte" her- vor, der sich die Wahrnehmung der landwirtschaftlichen Interessen zum Ziele setzte, aber durch seine aufreizende Agitation die besonnenen Kreise abstieß. Maßlos traten seine Ansprüche in dem Antrage des Grafen Kanitz, eines ostpreußischen Großgrundbesitzers, hervor (1894). Er verlangte, daß der Ein- und Verkauf des zum Verbrauch im Zollgebiet bestimmten ausländischen Getreides, die Mühlenfabrikate einbegriffen, ausschließlich für Rechnung des Reiches zu festgestellten Preisen (mindestens 215 M. für 1000 kg Weizen, 165 M. für Roggen, 155 M. für Gerste und Hafer u. s. w.) erfolgen sollte, eine Forderung ähnlich derjenigen, die der märkische Adel bereits vor 240 Jahren vergebens an den Gr. Kurfürsten gerichtet hatte. Die Annahme des Antrages hätte die deutsche Landwirtschaft auf Kosten der übrigen Berufsstände auf ein bequemes Ruhebett gelagert, wo sie allmählich verkommen wäre, und hätte der Welt das Vertrauen zu der deutschen Vertragstreue geraubt. Für die Regierung war und blieb der Antrag deshalb unannehmbar, und er wurde gegen

5. Theil 2 - S. 242

1809 - Leipzig : Hinrichs
1 24» Statistik des Königreiches Sachsen. c) Das Hochstift Naumburg - Zelh postulirt eben- falls, nach der Capilulation vom iz März 1726, denjedes- malkgen Regenten zum Administrator des Stifts, und er- klärt nach dessen Tode die Sedksvacanz. Es hat aber auch feine eigne Stiftsregierung, unter welchem die drei Stiftsämker: Naumburg, Zeih, und Haynüburg stehen; feine eigne Nentkammer und fein Con- fistorlum zu Zeih; es beschickt den Landtag gewöhn- lich durch zwei Deputiere und den Svndicus; auch hal» ten die stiftifchen Stände, wie die Merfeburgifchen, be- sondere Stiftstage. Das Domcapitel zu Naum- burg besteht aus dem Dompropst, dem Domdechant, dem Senior und 9 Domherren; das Collegiatstift Zeitz aber aus 7 Canonicis, mit Einschluß des De- chants, des Seniors und Subfeniorü. Unter diesen stnd jedesmal zwei Leipziger Professoren, , Theolog und i Jurist. Die königlichen Nevenüen von dem' Stifte betragen jährlich, nach Abzug der nöthigen Besoldungen, etwa 100,000 Thaler. — Die Stiftsregierung zu Zeih besteht aus einem Kanzler, 2 Stifts-und 2 Regierungüräthen, außer dem Kanzlekpersonale; das Kamercollegium aber aus 1 Kammerdirector und 4 Kammerräthen; und das Stiftüconfistorium aus . einem Präsidenten (dem ersten Stiftsrathe), den sämmt- lichen üb.rigen bei der Stiftöregierung angestellten Stifts- }. räthen und dem Stiftssuperintendenten zu Zeih. 6) Die beiden Universitäten, Leipzig und Wittenberg, gehören wegen ihres Ranges und wegen ihrer Privilegien, unter gewissen Einschränkungen, auch hieher. Sie werden, als eximlrte Stände der Landschaft, zur ersten Klasse der Stände gerechnet, und haben ihre ei» gene Verfassung,- und in Beziehung auf ihre Mitglieder,

6. Präparationsstoffe für Fortbildungs- und Fachschulen - S. 193

1910 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
193 aus öffentlichen Mitteln beziehen oder im vorhergegangenen Jahre bezogen haben, und die nicht im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte sind. Aktiv dienende Personen des Landheeres und der Marine sind nicht wahlberechtigt. Zum Abgeordneten ist jeder Wahlberechtigte wählbar, der mindestens 1 Jahr lang einem Bundesstaate angehört. Die Reichstagsabgeordneten erhalten 15 Mk. Diäten pro Tag und freie Eisenbahnfahrt. 13. Zoll- und Handelswesen. Art. 33 sagt: „Deutschland bildet ein Zoll- und Äandels- gebiet, umgeben von gemeinschaftlicher Zollgrenze. Ausgeschlossen bleiben die wegen ihrer Lage zur Einschließung in die Zollgrenze nicht geeigneten einzelnen Gebietsteile." Alle Gegenstände, welche im freien Verkehr eines Bundesstaates befindlich sind, können in jedem anderen Bundesstaat eingeführt und dürfen in letzterem eine Abgabe nur insoweit unterworfen werden, als daselbst gleichartige inländische Erzeugnisse einer inneren Steuer unterliegen. Art. 35. Das Reich ausschließlich hat die Gesetzgebung über das gesamte Zollwesen, über die Besteuerung des im Bundesgebiete gewonnenen Salzes und Tabaks, bereiteten Brannt- weins und Bieres und aus Rüben oder inländischen Erzeug- nissen dargestellten Zuckers und Sirups, über den gegenseitigen Schutz der in den einzelnen Bundesstaaten erhobenen Verbrauchs- abgaben gegen Hinterziehungen, sowie über die Maßregeln, welche in den Zollausschüssen zur Sicherung der gemeinsamen Zollgrenze erforderlich sind. In Bayern, Württemberg und Baden bleibt die Besteuerung des inländischen Branntweins und Bieres der Landesgesetzgebung vorbehalten. Die Erhebung und Verwaltung der Zölle und Verbrauchssteuern bleibt jedem Bundesstaate innerhalb seines Gebietes überlassen. Der Kaiser überwacht die Einhaltung des gesetzlichen Verfahrens durch Reichsbeamte. Der Ertrag durch die Zölle und Reichssteuern Rosenkranz, Präparationsstoffe. 13

7. Von der Französischen Revolution bis zur Gegenwart - S. 162

1912 - Leipzig : Wunderlich
162 Die Begründung des Deutschen Reiches. gewürfelte und nichts weniger als militärische, nur fehlten nirgends an den Beinkleidern die roten Streifen. Ein Marinefoldat aus dem Elsaß war ganz schwarz gekleidet wie ein Kirchendiener, und die Mobilen mit allfarbigen Buckskinhosen trugen die Regimentsnummer auf das Bruststück aufgenäht. Sie hatten alle Brotbeutel mit und krabbelten die erfrorenen Zwiebeln aus dem hartgefrorenen Erdboden, von denen nach ihrer Versicherung in Paris das Stück 10 Sous gelte. Auch an rührenden Bildern fehlte es nicht, bei denen man... an die deutsche Heimat und ihr ungestörtes, friedliches Familienleben erinnert wurde. So sah ich einen Mann in wunderschönem Winterrocke, rotgestreiften dicken Buckskinbeinkleidern und einer kostbaren Pelzmütze auf dem Kopfe, der auf dem Rücken einen Sack und in der Hand eine Schaufel trug. Ihn begleitete ein Knäblein von etwa zehn Jahren, das erfrorene Gefichtchen in ein weißes Tuch gebunden und ein Körbchen in der Hand. Und so grub und schaufelte dieses bunte Durcheinander in gefrorener Erde nach einer Kartoffel oder Zwiebel. Selbst die erfrorenen Kohlköpfe, die so lange unter dem Schutze unserer Gewehrläuse gestanden, waren ihnen willkommene Beute, indem sie deren innersten Kern herausschälten. 23. Die Aufrichtung des Deutschen Reiches. a) Bries des Königs von Bauern an den König von Preußen, durch Prinz Luitpold von Bayern in Versailles überreicht. 3. Dezember 1870. Nach dem Beitritt Süddeutschlands zu dem deutschen Versassungs-büudnis werden die Ew. Majestät übertragenen Präsidialrechte über alle deutschen Staaten sich erstrecken. Ich habe mich zu deren Vereinigung in einer Hand in der Überzeugung bereit erklärt, daß dadurch den Gesamtinteressen des deutschen Vaterlandes und seiner verbündeten Fürsten entsprochen werde, zugleich aber in dem Vertrauen, daß die dem Bundespräsidium nach der Verfassung zustehenden Rechte durch Wiederherstellung eines Deutschen Reiches und der deutschen Kaiserwürde als Rechte bezeichnet werden, welche Ew. Majestät im Namen des gesamten deutschen Vaterlandes auf Grund der Einigung seiner Fürsten ausüben. Ich habe mich daher an die deutschen Fürsten mit dem Vorschlage gewendet, gemeinschaftlich mit mir Ew. Majestät in Anregung zu bringen, daß die Ausübung der Präsidialrechte des Bundes mit Führung, des Titels eines Deutschen Kaisers verbunden werde. Sobald mir Ew. Majestät und die verbündeten Fürsten ihre Willensmeinung kund gegeben haben, würde ich meine Regierung beauftragen, das Weitere zur Erzielung der entsprechenden Vereinbarungen, einzuleiten. Ludwig.

8. Bd. 2, Abth. 1 - S. 39

1785 - Leipzig : Weidmann und Reich
39 Deutschland. Das Oberhaupt dieser Verbindung ist der vomkai fcr f der von einer gewissen Anzahl dazu festgesetzter st^ Reichöfürsten, die von dem alten Worte küren (wählen) Kurfürsten genannt werden, auf lebens- lang erwählet wird, und sowohl überhaupt unter an- dern Monarchen, als im Reiche, selbst einer vorzüg- lichen Würde genießet. So wird er von allen andern für den vorzüglichsten europäischen Fürsten gehalten, und seilren Gesandten der Vorrang vor allen übrigen gelassen, und wenn aucl) im Reiche sein Ansehen bey weitem nicht mehr so groß als ehedem ist, sondern durch Reichsherkommen, Gesetze und Wahlkapitu- lationen (so heißen die Bedingungen, welche jeder Kaiser beym Antritt seiner Regierung zu erfüllen be- schwören muß,) beschränkt wird, so hat er doch noch eine Menge vorzüglicher Gerechtsame, welche feinem andern Reichsstande zustehen, und von denen wir weiter unten die,gehörige Nachricht mittheilen werden. Die Wahl eines Kaisers wird mit verschiedenen Ceri* mönien begleitet, die zum Theil nur durch ihr Alter- thum ehrwürdig sind, welche aber alle umständlich anzusühren hier zu weitläufig styn würde. Was erst- lich die eigentliche Wahl betrifft, so wird sie vier Wo- chen nach erhaltener Nachricht von des vorigen Kai- sers Tode, von dem Kurfürsten zu Mainz, als Erz- kanzler, jedem Kurfürsten durch Gesandte und offne Schreiben auf einen Termin von drey Monaten ange- sagt, da denn die Ktlrfürsten entweder in Person, oder durch Gesandte Zu Frankfurt am Mayn erschei- nen, und, nachdem alle Fremde die Stadt haben ver- lassen müssen, das Wahlgeschäfte unternehmen» Die Kurfürsten begeben sich nämlich in ihrer Kurkleidung *) C 4 ä" *) Die Kleidung ist ein langer rother Rock, mit Her. melin gefüttert tmb aufgeschlagen, nebst dergleichen Kopfschmuck. Bey der: geistlichen Kurfürsten ist der Rock

9. Neuere Zeit - S. 77

1891 - Münster i. W. : Schöningh
Ranke: Waüensteins Ende. 77 sie fragte, ob sie dem Kaiser getreu sein wollten, was sie denn bejahten. Dann wurden Rat und Bürgerschaft — in wie ganz anderem Sinne, als in welchem den Tag zuvor beabsichtigt worden war — zusammenberufen und in Kenntnis gesetzt; sie erneuerten ihren Schwur der Treue. Eben rückte Gallas heran, um Eger zu belagern, es war nicht mehr nötig. Auch alle die anderen Posten an der Grenze wurden für den Kaiser gesichert. Franz Albert von ßuuenburg, der ohne etwas zu ahnen herbei kam, um Nachricht vom Herzog Bernhard zu bringen, wurde angehalten und dann nach Pilsen geführt, — zugleich mit den Leichen feiner ermordeten Freunde. Merkwürdig, wie die verschiedenen europäischen Nationalitäten an diesem Ereignis beteiligt waren. Die Schweden haben den General vor-längst zu einem Unternehmen dieser Art vorwärts getrieben; ihnen lag vor allem die Zurückführung der böhmischen Ausgewanderten am Herzen; — die Franzosen griffen in der Absicht ein, einen Umsturz des Hauses Österreich überhaupt hervorzubringen. Am nächsten standen die protestantischen Norddeutschen dem General, in feiner Größe sahen sie den Rückhalt, dessen sie bedurften; sonst aber beabsichtigten sie nichts als eine Herstellung der alten Zustände, eine Verständigung zwischen den Reichsftänden und ihrem Oberhaupt; den Ruin des Hanfes Österreich wollten sie nicht. Das war nun aber einmal die Stellung Wallensteins geworden, daß die großen Interessen der Religion und Politik um ihn her einander entgegentraten. Bittere Feinde waren ihm die deutschen Katholiken, die alten Ligisten; doch würde ihnen genügt haben, ihn noch einmal und auf immer des Generalates beraubt zu sehen. Die Spanier, denen er jetzt als der Gegner ihrer Weltmacht erschien, hatten geradezu fein Verderben im Auge; in feinem Widerstreben gegen die kaiserliche Autorität sahen sie eine todeswürdige Schuld. Zu ihrer Seite standen, wie damals überhaupt, die Italiener. Sie versahen diese mit den besten Beweisstücken zu feiner Anklage und trugen das meiste dazu bei, die großen Heerführer von dem Obergeneral abtrünnig zu machen. Die Freunde waren lau und fern; die Feinde feurig und entschieden und in unmittelbarer Thätigkeit; unter ihrem Einfluß haben, selbst ohne legale Ermächtigung, zu welcher sich der Hof nicht entschließen konnte, die fremden Soldaten die letzte Katastrophe herbeigeführt. Es waren die sonst immer Entzweiten, Schotten und Irländer, Protestanten und Katholiken. Die ersten bewog das Gefühl militärischen Gehorsams gegen den Kriegsherrn und die durch den Diensteid eingegangene, nicht einseitig auszulösende Verpflichtung. In den Irländern lebte die Hingebung gegen die bestehenden höchsten Gewalten und der Eifer für die Religion, welche sie in ihrem Vaterlande verfochten, auch in der Fremde. Wallenftein hatte, wie Oxenstierna von ihm sagt, mehr unternommen,

10. Lehrbuch der neuesten Erdkunde - S. 110

1832 - Kempten : Dannheimer
41ö Mitteleuropa. b) aus dem Pflanzenreiche: Getreide in großem Ueber- flusse, sehr viel Flachs, Tabak und Hopfen, bei Bamberg Süßholz, alle Gattungen Obst, allenthalben die schönsten Küchen und Gartengewächse, in den Main- und Rhein- provinzen vortreffliche Weine, z. B. Stein- und Leistenwein, am Fichtelgebirg isländisches Moos, und in den großen Forsten eine unerschöpfliche Menge Bau- und Brennholz; c) aus dem Mineralreiche: zwar ganz wenig edle Me- talle, dafür aber eine unerschöpfliche Menge Salz, sehr viel Eisen, Blei, Kupfer und Quecksilber, Torf und Steinkohlen, vortreffliche Porzellan- und Schmelzt! e- gelerde, Flintenfteine und schöne Marmorarten, und viele, zum Theil sehr gute Gesundbrunnen und Bäder. §. I0. E i n w o h n p r. a) Abkunft: Die Bayern sind, mit Ausnahme der Juden und weniger Franzosen durchaus deutschen Stammes, und aus drei Volkszweigen: den eigentlichen Bayern, den Schwaben und Franken zusammengesetzt. b) Sprache: Im ganzen Lande herrscht die deutschespra- ch e, aber in drei sehr verschiedenen Dialekten: dem baye- rischen, schwäbischen und fränkischen. c) Religion: Die Religion ist gemischt, und die drei christlichen Confessionen genießen gleiche Rechte. Die Mehrheit der Einwohner (über 2'600.000), bekennt sich zur katholischen Kirche, an deren Spitze 2 Erzbischöfe mit, 6 Diözesanbischöfen stehen. Die Protestanten machen über ein Drittel der Bevölke- rung aus, und betragen mehr denn l'072.000 Köpfe. Menno- niten zählt man 800. Herrnhuter 150, und Juden über 53.000. H. ii. Verfassung. Bayern ist ein souveräner, monarchischer Staat, eins und untheilbar. Die Krone ist erblich im Mannsstamme nach dem Rechte der Erstgeburt und der agnatisch-linea- rischen Erbfolge. Als Organ und Vertreterinn der Nation bestehet eme Stan- deversammlung, die sich in zwei Kammern theilt, in die Kammer der Reichsräthe und in die der Deputirten. Die Stände versammeln sich in der Regel alle drei Jahre in der Hauptstadt, und haben an der Gesetzgebung und Be- st euer un g Antheil. §.12. E i n t b e i l u n g. Nach der k. Verordnung vom 20. Febr. 1817 ist das König- reich Bayern, in folgende acht Kreise getheilt, die nach ihren Hauptflüssen benannt sind: x 0 der Isar-Kreis, 5) der Rezat-Kreis, , 2 der Oberdonau-Kreis, 6) der O b e r m a l n - K r e i s, 3) der Unterdon au-Kreis, 7) der Untcrmain-Kre,s, und 4) der Regen-Kreis, 8) der Rhein-Kre»S.
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